Merhaba,
Geçen ay Almanya'ya turistik ziyaret için İst. Alman Konsolosluğuna başvurmuştum ve 1 hafta sonra konsolosluk benim vize başvurumu reddetti ve bende red sebeplerinin belirtilmesi için faksla bir dilekçe gönderdim. Bugün gelen cevap Almanca'ydı. Türkçe olmasını geçtim. Gelen cevap İngilizce bile olsa benim için yeterliydi. Almanca bilmediğimden dolayı forumunuza üye oldum ve aşağıdaki dökümanı çevirmenizi rica ediyorum. Şahıs isimleri ve şirket isimleri saklı bulunduğundan dolayı isimleri X,Y,Z ile belirtiyorum.
Saygılarımla
Sehr geehrter Herr X,
nach ausländerrechtlichen Vorschriften ist für die Erteilung eines Besuchervisums in jedem einzelnen Fall die Rückkehrbereitschaft zu prüfen. Ausschlaggebend hierfür sind die persönlichen Verhältnisse der Antragsteller, ihre gesicherte Existenz und die feste Verwurzelung in der Turkei. Entsprechende Nachweise können durch die Vorlage von aussagekräf-rigen Unterlagen über die Lebensumstände in der Turkei (Versicherungs-, Arbeitsbescheinigung, Nachweis über den Lebensunterhalt o.ä.) geführt werden.
Während der Befragung am Schalter gaben Sie an, Studend zu sein und über kein eigenes Einkommen zu verfügen.
Ihren Lebensunterhalt bestritten Sie demnach durch die finanzielle Unterstützung Ihres Vaters, der angeblich bei Y corporation mit einem monatlichen Gehalt von TL 3,300,-arbeiten würde.
Die Arbeitsunterlagen Ihres Vaters wurden jedoch unvollständig eingereicht, denn bis auf die
Gehaltsbescheinigung fehlten die Firmenunterlagen.
Der Zweck Ihrer Reise war rein touristisch bzw. Sie einen Freund Besuchen, der Student in Deutschland sei.
Wenn keine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, wie in Ihrem Fall, müssen die Antragsteller eine Flug-und Hotelreservierung für die Reisedauer vorlegen. Eine Flugreservierung legten Sie überhaupt nicht vor, angeblich weil Sie durch Ihren Vater, Der bei Y corporation arbeitet, ad hoc eine Ticket bekämen und es bei Antragstellung noch nicht verfügbar war. Diese Angaben können leider nicht berücksichtigt werden, denn ein Flugticket bzw. die Reservierung ist eine zwingende Voraussetzung.
Eine Hotelreservierung war zwar vorhanden, jedoch nur für den Aufenthalt der ersten 10 Tage, obwohl Sie ein Visum für 60 Tage beantragten. Diese Angaben sind nicht nachvollziehbar, da unklar ist, wo Sie die restliche Zeit aufhalten werden.
Im Rahmen der Beantragung eines Visums müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Kosten während des Aufenhaltes in Deutschland gedeck sind. In den Fällen, wo keine Verpflichtungserklärung gem §§ 66-68 AufenthG vorliegt, müssem die Antragsteller selbst über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten zu decken. Unterlagen, die Aufschluss über etwaige finanziellen Mittel geben würden, wie z.B. Bankbücher, waren nicht vorhanden. Es kann daher nicht beurteilt werden, ob Sie bzw Ihre Familie überhaupt in der finanziellen Lage ist, den Aufenhalt in Deutschland zu bezahlen. Zumal Sie angeblich die gesamte Zeit im Hotel bleiben wolten.
Die Mitarbeiterin am Schalter hatte Sie schon bei der ersten Vorsprache am Schalter darauf hingewiesen, dass der Antrag unvollständig ist bzw. relevanten Dokumente fehlen. Auch bei der zweiten Vorsprache wurden die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis eines gesicherten laufenden Lebensunterhaltes und auch zur Kostendeckung des Aufenthaltes in Deutschland nicht eingereicht.
Nach §82 Absatz 1 AufenthG ist der Antragsteller im Rahmen des Visumantrages zur Mitwirkung verpflichtet. Dieser Mitwirkungspflicht sind Sie durch Vorlage mangelhafter Unterlagen nicht nachgekommen.
Natürlich steht es Ihnen jederzeit frei, unter Vorlage aller erforderlicher unterlagen (in Original und Kopie) einen neuen Antrag zu stellen, der dann nach pflichtgemäßem Ermessen erneur geprüft werden wird. Zwecks Terminvergabe und Beratung zu den Unterlagen wenden Sie sich bitte das Callcenter.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein, bedauere jedoch, Ihnen keine günstigere Nachricht zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen GrüBen
Im Auftrag